Business Tea mit Melanie – DSGVO für Experten-Unternehmen

Fünf Buchstaben, die für viel Furore sorgen: DSGVO. Beim 9. Business Tea mit Melanie geht’s um den richtigen Datenschutz für dein Unternehmen. Unser Datenschutzexperte  erklärt, worauf es wirklich ankommt und steht den Teilnehmern Rede und Antwort.

Datenschutz: Wo wird's für Selbstständige wichtig?

Das Nummer-1-Aushängeschild für jedes Unternehmen ist heute die Website. Hier braucht es vernünftige Rechtstexte – und hier ist auch das Fehler-Potential besonders hoch. Dabei gilt: Vorsicht vor kostenlosen Checklisten und Generatoren! Die Datenschutzerklärung mit allen Informationen zur Datensammlung -nutzung und -weitergabe ist ein Must-have.

Ein Hinweis vorab:

Wir haben versucht, hier so allgemeingültig wie möglich zu bleiben - dennoch können sich Verordnungen und Voraussetzungen ändern. Bitte informiere dich immer wieder, welche Regeln gerade gelten und hole dir im Zweifel professionelle Hilfe von Portalen (wie z.B. eRecht24) oder einem Datenschutzexperten. Wir geben nach bestem Wissen und Gewissen unsere Erfahrung weiter, können jedoch keine rechtsverbindliche Beratung leisten.

Einmal machen und zurücklehnen?

Die Datenschutzerklärung sollte immer aktuell sein. Denn mit jedem neuen Tool, das du auf deiner Seite nutzt, ändern sich auch die Informationen zum Datenschutz. Dabei kannst du dir von externen Anbietern helfen lassen, die deine Seite regelmäßig scannen.  

Vorsicht vor den Halbwahrheiten: typische Irrtümer beim Datenschutz

„Wenn ich mit einem neuen Kontakt Visitenkarten tausche, darf ich ihn nicht ohne Einwilligung anschreiben.“

Der Austausch von Visitenkarten ist eine persönliche Vereinbarung, Kontakt aufzunehmen. Man darf die neue Bekanntschaft also anschreiben. Trotzdem sollte man sie nicht etwa gleich in die Newsletter-Liste eintragen, sondern vorher um Bestätigung bitten.


„Erst wenn der Nutzer den Cookies zugestimmt hat, darf er meine Rechtstexte lesen.“

Auch wenn er den Cookie-Banner nicht bestätigt, muss es dem Besucher möglich sein, das Impressum und die Rechtstexte zu lesen. Der Banner darf also nicht direkt über dem Footer liegen. Auch der Hinweis, dass der Besucher mit der Nutzung der Website den Cookies automatisch zustimmt, ist nicht erlaubt.


„Datenschutz ist richtig teuer.“

Stimmt nicht unbedingt. Besonders kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern müssen sich nicht gleich einen eigenen Datenschutzbeauftragten leisten. Hier lohnt es sich, sich mit anderen Unternehmern zusammenzuschließen und sich die Kosten für den Experten zu teilen.

Noch Fragen?! Das wollten die Teilnehmer wissen:

Darf ich Google Maps in meine Website einbinden?

Ja, Google Maps darf eingebunden werden, sollte aber grundsätzlich deaktiviert sein und erst durch das Klicken des Besuchers aktiviert werden. Da Google nun erkennt, welcher Besucher auf deiner Website ist, musst du dieses Tool in deiner Datenschutzerklärung aufführen.


Wie steht es um den Datenschutz auf Facebook?

Da Facebook ein echter Datenschutz-Dschungel ist, rät Eric, die Plattform nur dann zu nutzen, wenn das Unternehmen wirklich einen Mehrwert davon hat. Auch die Share-Buttons auf der eigenen Website sollten DSGVO-konform sein – hier empfehlen sich die sogenannten Shariff-Plugins.


Worauf muss ich bei E-Mail-Marketing achten?

Generell gilt: solange ein Kontakt noch nicht den Erhalt eines Newsletters bestätigt hat, dürfen E-Mails keine Werbung enthalten. Sollte vom Nutzer noch eine Bestätigung ausstehen, darf ruhig noch einmal eine Erinnerung verschickt werden – vielleicht handelt es sich um ein technisches Problem. In jeder Mail muss sich außerdem ein Unsubscribe-Link befinden.


Tipp von Melanie:

Nicht immer bringen automatisch versendete Mails den größten Erfolg. Die besten Abschlussraten erreicht sie, indem sie Kontakte individuell anschreibt.

Die 4 wichtigsten Regeln bei der Direktwerbung:

1. Mail-Adresse freigeben lassen.

Die E-Mail-Adresse darf nur genutzt werden, wenn sie vom Nutzer freiwillig herausgegeben wurde – etwa mit dem Kauf oder Download eines Booklets.


2. Nach der Abmeldung ist Schluss.

Nachdem der Nutzer sich von einem Newsletter abgemeldet hat, darf er keine weitere Werbung mehr bekommen.


3. Hinweis beim Checkout

Der Nutzer muss beim Check-out darauf hingewiesen werden, dass er kaufbezogene E-Mails erhält.


4. Beim Thema bleiben.

Hat ein User seine Mail-Adresse im Zusammenhang mit deinem Produkt oder deiner Dienstleistung freigegeben, darfst du diese nur für die Bewerbung ähnlicher Themen verwenden.

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Melanie Retzlaff

Melanie ist Inhaber von Business mit Struktur, einem Weiterbildungs- & Coachingprogramm, das Unternehmern dabei hilft, Klarheit, Ordnung und Skalierfähigkeit in ihre Firma zu bringen. Das erreicht Melanie mit ihrer Methode, indem sie dem Besitzer hilft, ein Unternehmen aufzubauen, das von funktionierenden Strukturen und nicht von Menschen abhängig ist.